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Impressum

 

Autoglas HA-SE

Inh. Jörg Naumann

Schelsstraße 27

D - 01108 Dresden

 

fon: +49 [ 0 ] 351 − 212 40 56

mobil: +49 [ 0 ] 172 − 795 65 31

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page: glasfritze.de

 

Amtsgericht Dresden • USt - Id.Nr.: DE 216 675 374

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

01. GELTUNG DER BEDINGUNGEN Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Autoglas HA-SE erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

02. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS Die Angebote von Autoglas HA-SE sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Autoglas HA-SE.

 

03. PREISE Soweit nicht anders angegeben, hält sich Autoglas HA-SE an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung von Autoglas HA-SE genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Autoglas HA-SE.

 

04. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Autoglas HA-SE die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Autoglas HA-SE oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat Autoglas HA-SE auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Autoglas HA-SE, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Autoglas HA-SE von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann Autoglas HA-SE sich nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt. Autoglas HA-SE ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei dann die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse: Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch Autoglas HA-SE setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist Autoglas HA-SE berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

 

05. VERSAND Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers. Kosten für Transportversicherung – eine solche wird nur auf ausdrückliche Anweisung des Käufers abgeschlossen – sowie Kosten für Zusatzverpackungen trägt der Käufer.

 

06. GEFAHRÜBERGANG Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Autoglas HA-SE verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn die Ware auf Wunsch des Käufers FREI HAUS geliefert wird. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

 

07. GEWÄHRLEISTUNG Autoglas HA-SE gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt ... Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Der Käufer muß Autoglas HA-SE Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Gerätes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Autoglas HA-SE unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung erfolgt in der Weise, dass Autoglas HA-SE das Gerät nach eigener Wahl unentgeltlich repariert oder austauscht. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Gegenüber dem Erstabnehmer des Geräts übernimmt Autoglas HA-SE eine Garantie zu den von Autoglas HA-SE autorisierten Bedingungen des Garantie-Zertifikats. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die von Autoglas HA-SE gelieferten Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen.

 

08. EIGENTUMSVORBEHALT Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen [einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent], die Autoglas HA-SE aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, Eigentum von Autoglas HA-SE. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund [Versicherung unerlaubte Handlung] bezüglich der gelieferten Ware entstehenden Forderungen [einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent] tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Autoglas HA-SE ab. Autoglas HA-SE ermächtigt den Käufer unwiderruflich, die an Autoglas HA-SE abgetretenen Forderungen für Rechnung Autoglas HA-SE im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Autoglas HA-SE zustehende Eigentum hinweisen und Autoglas HA-SE unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers − insbesondere Zahlungsverzug − ist Autoglas HA-SE berechtigt, die Ware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Autoglas HA-SE liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

 

09. ZAHLUNG Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Autoglas HA-SE ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Autoglas HA-SE berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Autoglas HA-SE über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Käufer in Verzug, so ist Autoglas HA-SE berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab 2 % über dem jeweiligen von der Bundesbank veröffentlichten Basiszins als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch Autoglas HA-SE ist zulässig. Wenn Autoglas HA-SE Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst oder die Zahlungen eingestellt werden, so ist Autoglas HA-SE berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie den Scheck angenommen hat. Autoglas HA-SE ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

 

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Autoglas HA-SE als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

11. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, TEILNICHTIGKEIT Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Autoglas HA-SE und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnisse unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Dresden. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

 

Stand: 01.04.2007

 

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